Wie oft und wie lange darf ich jemanden besuchen?
Grundsätzlich gilt, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner an jedem Tag der Woche Besuch mit der gewünschten Besuchsdauer in ihrem/seinem Bewohnerzimmer empfangen darf.
Zu welcher Uhrzeit kann ich jemanden besuchen?
Ein Besuch ist von 09:00 – 18:30 Uhr möglich. Bis 18:30 Uhr ist das Haus ohne Aufforderung zu verlassen.
Muss ich mich anmelden?
Ja! Die Anmeldung dient der Steuerung von Besuchen und damit dem Infektionsschutz.
Wie und wo melde ich mich an?
Die Anmeldung für alle Wohnbereiche erfolgt ausschließlich an der Rezeption im Haupthaus unmittelbar vor dem Besuch. Eine (telefonische) Voranmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ausnahme: Benötigt der Bewohner Unterstützung bei Außer-Haus-Terminen melden Sie Ihren Besuch rechtzeitig auf dem jeweiligen Wohnbereich an.
Welche Nachweise muss ich mit mitbringen?
ZUTRITT NUR NACH VORLAGE EINES NEGATIVEN TESTERGEBNISSES
Besucher dürfen diese Einrichtung nur betreten, wenn sie getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen. Unsere Teststation ist täglich von 10:00 -12:45 und 13:30 – 16:30 Uhr besetzt.
Wie viele Besucher sind gleichzeitig erlaubt?
Die Anzahl gleichzeitig Besuchender pro Bewohner richtet sich nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung und den Regelungen in unserem Hygienekonzept. Aufgrund der Zimmergröße ist zur Einhaltung des Mindestabstandes die Besucherzahl auf 2 Personen gleichzeitig begrenzt.
Die Anzahl der gleichzeitig Besuchenden für das Seniorenhaus Lindenhof ist auf 40 Personen begrenzt. Die Einhaltung wird durch die Anmeldung an der Rezeption gesteuert. Die Mitarbeiter der Verwaltung dürfen Besucher auffordern zu warten oder den Besuch zu einem späteren Zeitpunkt des Tages oder am nächsten Tag durchzuführen.
Welche Regeln muss ich beachten?
Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gelten weiterhin für JEDEN!
FFP2-Maskenpflicht während der ganzen Besuchszeit!
Abstand halten!
Lüften!
Hände und Kontaktflächen desinfizieren! Tücher zur Hände- und Flächendesinfektion erhalten Sie kostenlos von uns
Kein gemeinsames Essen und Trinken!
Der Zutritt zum Bewohnerzimmer und das Verlassen der Einrichtung sind nur auf direktem Weg erlaubt.
Die Bewohnertoilette darf nicht von Besucherinnen und Besuchern benutzt werden.
Wir gewährleisten die Vertraulichkeit des Besuchs im Bewohnerzimmer. Während des Besuchs tragen damit die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucherinnen und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes in ihrem Zimmer.
Wie werden meine Kontaktdaten erfasst?
- durch Erfassungsbogen (liegt im Eingangsbereich aus)
- Erfassungsliste (auf dem Tresen) oder
- Luca-App. Luca-App Nutzer geben separat Name und besuchten Bewohner an.