Am 19.04.2021 traten die Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Kraft:
Für Besucherinnnen und Besucher des Seniorenhauses Lindenhof entfällt die Testpflicht, wenn sie
1.) vollständig gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpft worden sind und
2.) diese vollständige Impfung (z. B. mittels Impfpass oder erhaltener Impfbescheinigung ) dokumentieren können. Die Impfbescheinigung oder den Impfausweis bitte bei jedem Besuch an der Rezeption vorlegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage zurückliegen.
Natürlich kann sich jeder weiterhin freiwillig kostenlos testen lassen.
Der Zutritt ist weiterhin nur mit FFP2-Maske möglich. Während des Aufenthaltes halten Sie bitte zu jeder Zeit min. 1,5 Meter Abstand zu Ihren Angehörigen und allen anderen Personen im Seniorenhaus Lindenhof. Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände!