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Preisliste

Voll­stationäre Pflege

Preise Kurzzeitpflege

Stand: 01.11.2022

Legende:
PV = Pflege­ver­sicherung
P = Pflege­kosten
U = Unter­kunft
V = Ver­pflegung
I = Investitions­kosten (Ab­schreibungen, Eigen- und Fremd­kapital­finanzierung, Instand­haltung, Pacht)

Kurzzeit- und Ver­hinderungs­pflege

Preise Kurzzeitpflege

Die Pflege­kasse über­nimmt für den Zeit­raum der KZP die Pflege­kosten bis zu einem Maxi­mal­be­trag von 1.774,- € und bei der VHP von 1.612,- €.
Durch Ein­reichung der Heim­kosten­rechnung für Kurz­zeit- und Ver­hinderungs­pflege bei der Pflege­kasse, kann nach § 45b SGB XI ggf. ein Ent­lastungs­be­trag er­stattet wer­den.
Ohne Ein­stufung und bei PG 1 be­steht kein An­spruch auf KZP / VHP.

Stand: 01.11.2022

Legende:
PG = Pflege­grade
KZP = Kurz­zeit­pflege
P = Pflege­kosten
VHP = Ver­hinderungs­pflege
U = Unter­kunft
PV = Pflege­ver­sicherung
V = Ver­pflegung
I = Investitions­kosten (Ab­schreibungen, Eigen- und Fremd­kapital­finanzierung, Instand­haltung, Pacht)

Hinweis Budget Kurz­zeit­pflege / Ver­hinderungs­pflege:

Sofern Sie einen Pflege­grad 2 oder höher be­sitzen, haben Sie das An­recht auf eine jähr­liche Pflege­zu­zahlung von pauschal 1.774,- € auf Ihre Kurz­zeit­pflege. Diese kann auch in Teil­stücken ab­ge­rufen werden (Praxis­bei­spiel) für Pflege­grad 2: 1 x 24 Tage-KZP und 1 x 8 Tage - KZP). Ge­gebenen­falls kann die Kurz­zeit­pflege um den re­du­zierten Be­trag von 1.612,- € der Ver­hinderungs­pflege auf­ge­stockt werden.

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